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Was ist ein SDB oder Sicherheitsdatenblatt?

Bei einem Sicherheitsdatenblatt (SDB) handelt es sich um ein Dokument, das genaue Informationen über die möglichen Auswirkungen auf die Gesundheit beinhaltet, etwa bei Kontakt mit einer Chemikalie oder anderen möglicherweise gefährlichen Substanzen. Das SDB gibt auch Aufschluss darüber, welche Sicherheitsverfahren bei der Arbeit mit solchen Produkten beachtet werden müssen.Es bildet den Ausgangspunkt für die Entwicklung eines kompletten Gesundheits- und Sicherheitsprogramms. Es beinhaltet eine Gefahreneinschätzung für ein Produkt: sowohl zu Gebrauch und Lagerung als auch zu vorgesehenen Notfallmaßnahmen. Ein SDB enthält wesentlich mehr Information als ein Produktaufkleber und wird durch den Hersteller des Produktes erstellt. Es dient dem Zweck, auf Risiken eines Produktes hinzuweisen und Antworten auf folgende Fragen zu finden: Wie kann das Produkt sicher verarbeitet werden? Welche Gefahren drohen, wenn die Richtlinien nicht befolgt werden? Wie muss man sich bei einem Unfall verhalten? Wie erkennt man Symptome einer Überdosierung?

Welche Informationen enthält ein SDB?

In Übereinstimmung mit dem amerikanischen Standard "ANSI Z400.1-1998" (Titel: "Standard for Hazardous Industrial Chemicals - Material Safety Data Sheets - Preparation"), der europäischen Richtlinie 91/155/EEC bezüglich der "Festlegung der Einzelheiten eines besonderen Informationssystems für gefährliche Substanzen gemäss Artikel 10 der Richtlinie 88/379/EWG", der entsprechenden Ergänzungen sowie des internationalen Standards "ISO 11014-1" (Sicherheitsdatenblätter für chemische Produkte Teil 1: Inhalt und Reihenfolge der Abschnitte"), muss jedes SDB sechzehn Abschnitte enthalten:

  1. Stoff-/Herstellungs- und Firmenbezeichnung: Produktidentifikation (wissenschaftlicher Name, umgangssprachlicher Name), Name des Herstellers und des Lieferanten, Anschriften, Notrufnummern.
  2. Zusammensetzung / Angaben zu den Bestandteilen
  3. Mögliche Gefahren: Angaben über Entflammbarkeit, Reaktionsfähigkeit, chronische Gefährdung.
  4. Erste-Hilfe-Maßnahmen: Beschreibung der empfohlenen Erste-Hilfe-Maßnahmen bei einem Unfall, z.B. bei Verschlucken oder Einatmen des Gefahrgutes oder bei Haut- bzw. Augenkontakt mit einem chemischen Produkt.
  5. Maßnahmen zur Brandbekämpfung: empfohlene Brandbekämpfungsausstattung, -verfahren und -produkte, Flammpunkt der Substanz, Feuerbekämpfungskategorie, obere und untere Flammgrenze, (OFG - LFG), gefährliches Verbrennungsprodukt, Empfehlungen zur Verhinderung von Explosionen und Feuer.
  6. Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung: Maßnahmen, die bei einer unbeabsichtigten Freisetzung einer chemischen Substanz oder Mischung in der Natur getroffen werden müssen: Erdreich, Flüsse, Kanäle, Trinkwasserbrunnen, Seen usw.
  7. Handhabung und Lagerung: Empfohlene Verfahrensweisen zur Handhabung, Lagerung und Gebrauch der chemischen Substanz oder Zusammensetzung.
  8. Expositionsbegrenzung und persönliche Schutzausrüstungen: Dieser Abschnitt enthält zumeist Angaben über die Belastungsgrenzen im jeweiligen Land sowie Angaben über die empfohlene oder vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung (Atemmaske, Hautschutz, Augenschutz, Gesichtsmaske usw.)
  9. Physikalische und chemische Eigenschaften: Produkteigenschaften wie Dampfdruck, Dampfdichte, spezifisches Gewicht, Wasserlöslichkeit, Erscheinungsbild, Geruchstyp, Siedepunkt, pH-Wert, Viskosität, Dampfstrom, Gefrierpunkt usw.
  10. Stabilität und Reaktivität: Angaben über die Stabilität einer Substanz, zu vermeidende Umstände, Unverträglichkeit mit anderen Substanzen oder Materialien, gefährliche Zersetzungsprodukte usw.
  11. Angaben zur Toxikologie: Angaben über die akute und chronische Toxizität einer Substanz, Daten über karzinogene Eigenschaften, Laboruntersuchungen.
  12. Angaben zur Ökologie: Information zum ökologischen Verhalten des chemischen Produktes, Analyse der Komponenten, Biodegradierbarkeit usw.
  13. Hinweise zur Entsorgung: Dieser Abschnitt enthält Angaben über die lokale Gesetzgebung bezüglich der Beseitigung von gefährlichen chemischen Produkten
  14. Angaben zum Transport: Transportklasse, Gefahrenklassen, VN-Nummer, Verpackungsvorschriften.
  15. Vorschriften: Klassifizierung der Substanzen gemäß TSCA, SATA, CERCLA,... S- und R-Sätze
  16. Sonstige Angaben: Dieser Abschnitt enthält eine Liste der in dem SDB verwendeten Abkürzungen, Hinweise auf EG Richtlinien und europäischen oder internationalen Standards (ISO), Versionsangaben über das SDB, ein Disclaimer,...

Warum sollte Ihr SDB übersetzt werden?

Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass alle verwendeten Produkte über ein aktuelles SDB verfügen. Die SDB müssen dem Gesundheits- und Sicherheitsausschuss oder aber dessen Vertreter sowie den Arbeitnehmern, die mit dem Produkt in Berührung kommen, zur Verfügung gestellt werden. Sollte ein in deutscher Sprache ausgefertigtes SDB von Mitarbeiter, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind, nicht vollständig verstanden werden, so muss das SDB in die Muttersprache jener Personen übersetzt werden, die diese Gefahrgüter verarbeiten. Der Arbeitgeber hat die Pflicht, verständliche SDB für alle Gefahrgüter zur Verfügung zu stellen. Jeder Importeur, Lieferant oder Wiederverkäufer eines Produktes, das Substanzen enthält, die ein SDB erfordern, ist gesetzlich dazu verpflichtet, die relevanten Sicherheitsdatenblätter in der Sprache des importierenden Landes zur Verfügung zu stellen.